Rechtsprechung
BVerwG, 04.11.1977 - II B 91.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Revisionsverfahren - Erfordernis der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Beschwerdefrist - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Irrevisibilität von ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.11.1976 - II A 136/74
- BVerwG, 04.11.1977 - II B 91.76
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 91.76
Für die gerichtliche Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde können daher nur die Beschwerdegründe beachtlich sein, die innerhalb der für die Einlegung der Beschwerde vorgesehenen Frist geltend gemacht worden sind (vgl. BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 19. April 1966 - BVerwG III B 80.65 - [NJW 1966 S. 1331]).Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61
Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 91.76
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache aber nur, wenn die Klärung einer nicht nur für den vorliegenden Einzelfall, sondern für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entscheidungserheblichen Rechtsfragen zu erwarten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 26] und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 19.04.1966 - III B 80.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 91.76
Für die gerichtliche Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde können daher nur die Beschwerdegründe beachtlich sein, die innerhalb der für die Einlegung der Beschwerde vorgesehenen Frist geltend gemacht worden sind (vgl. BVerwGE 13, 90; Beschluß vom 19. April 1966 - BVerwG III B 80.65 - [NJW 1966 S. 1331]).
- BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Für die gerichtliche Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde können daher nur die Beschwerdegründe beachtlich sein, die innerhalb der in § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO genannten Beschwerdefrist von einem Monat geltend gemacht worden sind (Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 2 B 91.76 -).